Informationen
Die Nachmittagsbetreuung Bahnhof betreut an Schultagen von 11:15 Uhr bis 17:30 Uhr Kinder, die am Vormittag die Schule besucht haben.
Damit sie wissen was sich bei uns so ereignet, finden sie unter dem Menüpunkt "AG´s" unseren allgemeinen AG Wochenplan, darunter befinden sich besondere Aktivitäten/Ausflüge. Diese werden regelmäßig aktualisiert, sind nach Datum gereiht, und mit Ort und Dauer ergänzt. Diese besonderen Aktivitäten werden auch auf der Pinnwand (Eingangsbereich der NMB) und in der Küche frühzeitig ausgehängt. Zusätzlich machen Betreuer die Kinder darauf aufmerksam.
Aus organisatorischen Gründen bitten wir Sie, ihr Kind nicht vor 14:30 aus der Betreuung abzuholen (Essen, Hausübung). Frühere Abholungen sind telefonisch/SMS anzukündigen.
Um für die Kinder einen stressfreien Ausklang aus der Nachmittagsbetreuung zu gewährleisten, bitten wir Sie bei der Abholung ein wenig Zeit einzuplanen. Kinder können sich noch in einer AG befinden, im Turnsaal oder beim Jausnen sein, oder haben noch etwas aufzuräumen was sie zuvor zum Spielen benutzt haben.
Das Schulforum hat am 24.10.2022 folgenden Beschluss gefasst:
Smartwatches müssen ab sofort im Schulmodus in der Schultasche, bis zum Verlassen der Schule (Betreuung), aufbewahrt werden.
Abmeldeformular für die Nachmittagsbetreuung (2. Semester):
An- und Abmelderegeln:
Anmeldung zur NB:
Um Erziehungsberechtigten ein Anmelden für die Betreuung zu erleichtern, wird entgegen §12a (1)
1.(a) die Frist zur Anmeldung von Anfang Juli des vorhergehenden Schuljahres bzw. vom Tag des Schulanfanges im Herbst beginnend, auf 3 Kalenderwochen festgesetzt, bzw. kann die Anmeldung anlässlich der Aufnahme in die Schule durch einen Schulwechsel unter dem Jahr, bei schul- und schulartenübergreifendem Besuch der Betreuungsteile jedoch zum Zeitpunkt Anmeldung zur Aufnahme in die Schule, innerhalb einer vom Schulleiter einzuräumenden Frist von mindestens drei Tagen und längstens einer Woche (wobei die Frist einen Sonntag einzuschließen hat) erfolgen (wenn dadurch keine zusätzliche Gruppe erforderlich ist). Eine Anmeldung im laufenden Schuljahr ist aus anderen als vor genannten Gründen nicht möglich!
(b) Die Anmeldung kann sich auf alle Schultage oder auf einzelne Tage einer Woche beziehen.
(c) Die Anmeldung gilt nur für das betreffende Unterrichtsjahr.
12a (2) Während des Unterrichtsjahres kann eine Abmeldung vom Betreuungsteil nur zum Ende des ersten Semesters erfolgen; diese Abmeldung hat spätestens drei Wochen vor Ende des ersten Semesters zu erfolgen. Zu einem anderen als im ersten Satz genannten Zeitpunkt kann eine Abmeldung nur bei Vorliegen besonders berücksichtigungswürdiger Gründe erfolgen.
Beispiel:
-Wechsel der Schule
-Änderung der fam. Situation (Arbeitslosigkeit, Scheidung….)
-Wohnsitzwechsel in eine oder aus einer Sprengelfremden Gemeinde
-Ein Abmelden von Amts wegen auf Grund der nicht Bezahlung von Betreuungsgebühren
-Massive Störung der Betreuung durch das zu betreuende Kind
-Gefährdung von Personen in der Betreuung oder des ordentlichen Betriebs der Betreuung durch Handlungen der Erziehungsberechtigten oder dem zu betreuenden Kind
Eine Abmeldung aus anderen Gründen ist nicht zulässig.
Beiträge:
Die Anmeldung zur Nachmittagsbetreuung ist bindend für ein Schuljahr und verpflichtet zur Entrichtung von Beiträgen gem. §45 (2) Salzburger Schulorganisations- Ausführungsgesetz 1995 und weiters geregelt in der Schulbeitragsverordnung . Diese Verordnung regelt die Beiträge, die von den unterhaltspflichtigen Personen jener Schüler und Schülerinnen zu leisten sind, wenn diese in ganztägig geführten öffentlichen allgemeinbildenden Pflichtschulen, zum Betreuungsteil angemeldet werden.
Die Beiträge sind 10 mal (10 Monate) entsprechend der Anzahl der Betreuungstage zu entrichten
Im Fall einer Anmeldung (Kriterien siehe oben) während des Unterrichtsjahres sind die Beiträge für den verbleibenden Rest des Unterrichtsjahres zu entrichten. Bei Abmeldung während des Unterrichtsjahres (Kriterien siehe oben) entfällt der Beitrag für die restlichen Monate.
Die Betreuungstage können monatsweise im Vorhinein zwischen einem und fünf Wochentagen festgelegt werden.
Speisepläne
speiseplan_1.pdf 06.05. - 10.05.2024
speiseplan_2.pdf 13.05. - 17.05.2024
speiseplan_3.pdf 01.04. - 05.04.2024
speiseplan_4.pdf 08.04. - 12.04.2024
speiseplan_5.pdf 15.04. - 19.04.2024
speiseplan_6.pdf 22.04. - 26.04.2024
speiseplan_7.pdf 29.04. - 03.05.2024
Wem muss ich bzgl. Essensänderungen Bescheid geben
Bei Erkrankung/Abwesenheit der Kinder bitte eine SMS (Vor- und Nachname des Kindes bitte unbedingt anführen) an 0664-9509867 (Tel.nr. der NMB).
SMS nach 7.30 Uhr können für den jeweiligen Tag nicht mehr berücksichtigt werden. Das Essen wird automatisch mitbestellt und verrechnet.
Essensänderungen für die Folgewoche (betrifft nur Eltern mit wechselnden Dienstplänen) sind ebenfalls bis Mittwoch in der Woche davor - wie bisher - direkt bei der NMB bekanntzugeben (SMS, mündlich, telefonisch oder schriftlich).